Gichttophus an der Achillessehne
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Röntgen: Dorsal der Achillessehne befindet sich eine unscharfe, hyperdense Weichteilschwellung, die schon aufgrund ihrer Dichte auf eine Ablagerung von Harnsäure-Salzen hindeutet.
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MRT: Die T1-gewichtete Bildgebung zeigt eine gut umschriebene, hypointensive Läsion, die partiell die Achillessehne mit einem betrifft eist. In T2-gewichteten Sequenzen weist die Läsion eine heterogene Intensität mit umgebendem Ödem auf, vereinbar mit einer Weichteilentzündung. Die T1-gewichtete Sequenz nach Kontrastmittelgabe zeigt ein peripheres Enhancement.
Die Diagnose wird intraoperativ bestätigt. Nach Eröffnung des Tumors zeigt sich das Uratdepot als gipsähnliche Masse.
Bei Verwendung einer Dual-Energy-CT (hier nicht angewendet) wäre inertes Material von hoher Dichte nachgewiesen worden, während die „uratspezifische“ Farbkarte das Vorhandensein von Mononatriumurat-Ablagerungen nachgewiesen hätte.
Gicht ist eine systemische Stoffwechselstörung, die durch Hyperurikämie und rezidivierende Arthritis-Episoden gekennzeichnet ist. Chronische Hyperurikämie führt zur Ablagerung von Mononatriumuratkristallen in Weichteilen, einschließlich Sehnen, Bändern und Gelenken, und zur Bildung von Tophi. Während die Gicht am häufigsten die peripheren Gelenke wie das Großzehengrundgelenk betrifft, kann sich die chronische, tophiartige Gicht aufgrund mechanischer Belastung und lokaler Mikrotraumata auch an weniger häufigen Stellen wie der Achillessehne manifestieren und zur Kristallablagerung prädisponieren. Tophi in Sehnen zerstören die strukturelle Integrität der Kollagenfasern und führen zu chronischen Entzündungen und degenerativen Veränderungen.
Die Radiologie spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterscheidung von Gichttophi und anderen Sehnentumoren einschließlich Xanthomen und der Tendinosis calcarea. Aus klinischer Sicht ist die frühzeitige Erkennung einer Gichtbeteiligung an Sehnen wichtig, um eine Therapie mit Senkung des Serumharnsäurespiegels und zur Verhinderung einer weiteren Tophusbildung einzuleiten. Die chirurgische Entfernung kann in Fällen gerechtfertigt sein, in denen Tophi eine erhebliche Funktionsbeeinträchtigung verursachen.













